Nach der Cannabis-Entkriminalisierung kommt es für die Konsumenten nun auch zu einer moderaten Liberalisierung im Straßenverkehr. SPD, Grüne und FDP verständigten sich auf einen höheren THC-Grenzwert – sowie ein strenges Alkoholverbot.
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Der Entwurf, der LTO vorliegt, sieht neben einer Erhöhung des derzeit noch geltenden, von der Rechtsprechung geprägten Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) auf 3,5ng pro Milliliter Blutserum auch ein striktes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr vor. Außerdem kommt es zu einer besonderen Regelung betreffend Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger.
Eine im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingesetzte unabhängige Expertengruppe hatte kürzlich vorgeschlagen, den THC-Wert im Blut, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet sei, auf 3,5ng/ml THC-Blutserum anzuheben und diesen erstmals im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festzuschreiben. THC gilt als die psychoaktive Substanz des Hanfs und macht den Hauptteil der berauschenden Wirkung aus.
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Kann das jemand einschätzen wie Lebensnah das ist? Ist man da auch drei Tage nach dem Rausch noch gefickt?
Kann das jemand einschätzen wie Lebensnah das ist?
Das scheint mir konservativ aber lebensnah zu sein denn:
[…] nur diejenigen sanktioniert würden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgt sei und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich sei.
Ist man da auch drei Tage nach dem Rausch noch gefickt?
Keine Ahnung. In dem Artikel heißt es, dass 3,5ng/ml ca 0.2 Promille Alkohol entsprechen. Ich geh mal davon aus, dass das nach 3 Tagen nicht mehr der Fall ist aber letztendlich ist ja nur wichtig, dass das führen eines Kraftfahrzeuges sicher möglich ist.
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Quasi wie der Vorschlag; schade.
Ich verstehen nicht ganz das Problem!? Da geht es doch um THC im Blut und nicht um THC-Abbauprodukte.
Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handle es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum sei bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher solle mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert würden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgt sei und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich sei.