Endlich. Nach vielen Jahren ist das TSG nun Geschichte.
Ist das die Version mit oder ohne der Annahme, dass jede Person, die ihren Namen ändern will, terroristische Absichten hat?
@itslilith@lemmy.blahaj.zone und @alsaaas@lemmy.dbzer0.com haben mich korrigiert.
Laut der verlinkten PDF auf queer.de wird jede Änderung folgenden Institutionen mitgeteilt:1. Bundeskriminalamt, 2. Bundespolizei, 3. Bundesverwaltungsamt zum Nationalen Waffenregister und zum Ausländerzentralregister, soweit das Bun- desverwaltungsamt Daten im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge verarbeitet (§ 1 Absatz 1 Satz 2 des AZR-Gesetzes), 4. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, es sei denn im Melderegister ist ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person verzeichnet, 5. Bundesamt für Verfassungsschutz, 6. Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst, 7. die jeweils zuständigen Landeskriminalämter, 8. Zollkriminalamt, 9. Hauptzollämter, Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie 10. Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenSoweit ich weiß (wurde zumindest auf der Kundgebung vorm Bundestag so gesagt), wurde der Abschnitt in der neuesten Version (10.04.) des Familienausschusses gestrichen, und das ist die Version, die heute beschlossen wurde
Der 1. August kann nicht schnell genug kommen. Und danach dann der 1. November.
Ich glaube ich werde das am 6. November machen einfach weil ich da Geburtstag habe 😁
Ein besseres Geburtstagsgeschenk wird auf jeden Fall schwer zu finden! Meiner ist nicht einmal ansatzweise in dem Zeitraum, aber monatelang rauszögern will ich es unter keinen Umständen.
Endlich. Kennt irgendwer eine gute Zusammenfassung, besonders mit einem Fokus darauf was weiterhin für unnötige Hürden oder Möglichkeiten zur Diskrimierung bestehen?
An unnötigen Hürden in erster Linie, dass du es 3 Monate vorher anmelden musst und erst nach Ablauf eines Jahres wieder ändern kannst.
Dann der Quark, dass es im Verteidigungsfall nicht geht, weil die Wehrpflicht ja bekanntermaßen verfassungswidriges Verfassungsrecht darstellt und sexuell diskriminiert; und statt das halt zu reparieren setzt man lieber Grundrecht außer Kraft. Sicher eher ein theoretisches Problem, und ich habe den starken Verdacht, dass das das BVerG nicht überleben würde, aber halt trotzdem kacke.