Nicht zum ersten Mal sind Personenkontrollen an EU-Binnengrenzen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt worden. Sie würden gegen das Recht auf Freizügigkeit verstoßen. Das Innenministerium prüft Rechtsmittel gegen das Urteil.
Wäre da wohl mal Zeit für ein bisschen law and order.
clankriminalitaet.de
(Leider nicht mehr aktiv, aber passt immer wieder)