Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.
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