Die ersten Cannabis-Anbauvereine werben um Mitglieder. Ein Gramm Gras könnten teilweise teurer sein als auf dem Schwarzmarkt. Das muss nicht sein, zeigt ein Verein in NRW.
Denn immer dann, wenn ein Verein Einnahmen erzielt, gegenüber seinen Mitgliedern oder außenstehenden Dritten bestimmte Leistungen erbringt oder Gegenstände liefert, muss er Umsatzsteuer abzuführen. So regelt es das Umsatzsteuergesetz (UStG).
Ich verstehe das so: solang im Cannabis Club in der Satzung die Bereitstellung von Cannabis drinnen steht sind wir im ideellen Bereich. Damit keine USt. Bin aber auch kein Anwalt.
Sobald aber zB. Brownies verkauft werden sind wir dort nicht mehr.
Bin kein Anwalt
https://www.vereinswelt.de/finanzen/steuern/umsatzsteuerpflicht-im-verein/#wann-muss-ein-verein-umsatzsteuern-zahlen
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Ich verstehe das so: solang im Cannabis Club in der Satzung die Bereitstellung von Cannabis drinnen steht sind wir im ideellen Bereich. Damit keine USt. Bin aber auch kein Anwalt.
Sobald aber zB. Brownies verkauft werden sind wir dort nicht mehr.