• Metz@lemmy.world
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    11 days ago

    Kommt wohl auf die verwendete Berechnungsmethode an.

    mit Methode 1:

    Sollte die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht erreicht werden und die Geschwindigkeit des nächstgünstigeren Tarifs mindestens erreicht werden, so wird das Entgelt um die entsprechende Preisdifferenz dieser Tarife reduziert.

    Da sich z.B. 1&1 100 und 1&1 250 nur in der Geschwindigkeit aber nicht (oder nur gering) in den zusätzlichen Leistungen (Telefon, Mailadressen, etc) unterscheiden könnte das vielleicht greifen. Sprich es müsste nur für einen 100er Anschluss bezahlt werden. also 44,99 statt 49,99€.

    Methode 2 wäre wenn die Zusatzleistungen separat aufgeführt sind und so rausgerechnet werden könnten. Ist ja nicht der Fall hier.

    Methode 3 wäre: Es wird angenommen der Geschwindigkeitsteil macht 50% des Preises aus. Wenn ich also 25€ in das Tool eingebe und eine Downloadgeschwindigkeit von 188 kommt da eine Minderung von 6,20€ raus. Immer noch nicht viel aber immerhin mehr als 1€ . Ich würde beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen.

    Aaaaaber, ich hab das jetzt auch nur schnell vor dem ersten Kaffee noch mal überflogen und bin kein Anwalt. Die Verbraucherzentrale ist da aber generell immer sehr hilfreich und auskunftsfreudig.

    Ich weiß, wegen rund 5€ ein Fass aufmachen ist nicht für jeden was, aber ich lass mich auch recht ungern verarschen bzw. abzocken und die Anbieter erlauben sich jetzt schon zu viel Frechheit meiner Meinung nach.