Die Rechtsmediziner:innen werteten die äußeren Umstände, also den Stress ausgelöst unter anderem durch den Einsatz von Pfefferspray, die Gewalteinwirkungen, etwa vier Schläge an den Kopf, sowie einen lagebestimmten Erstickungstod als Todesursache. Sie kamen zu dem Schluss, dass das Handeln der beiden beteiligten Polizeibeamten als Auslöser für Ante P.s Tod anzusehen war.
[…] die Verteidigung der angeklagten Polizisten hatte zwei eigene Rechtsmediziner:innen beauftragt, die eine andere mögliche Todesursache vorbrachten: Tod durch plötzliches Herzversagen. Ante P. sei herzkrank gewesen, er hätte jeden Moment sterben können. Der Polizeieinsatz spielte bei ihrer Analyse keine Rolle.
Das ist ja ein Zufall lol
sofort bestes maimaiformat