Es ist Osterfeuer meine Kerlys. Es wird drei Tage lang mit asozialer Musik aus dem Baustellenradio plärrend saufenderweise und die StVO missachtend durchs Dorf gebrettert um Material für ein fantastisches Feuer zu sammeln.
Es ist Osterfeuer meine Kerlys. Es wird drei Tage lang mit asozialer Musik aus dem Baustellenradio plärrend saufenderweise und die StVO missachtend durchs Dorf gebrettert um Material für ein fantastisches Feuer zu sammeln.
Abgesehen von betrunkenem Fahren ist das meiste davon legal. Personen dürfen auf dem Hänger mitfahren, wenn sie der Ladungssicherung dienen. Einachsige Hänger sind häufig zulassungsfrei (bis 25km/h) und hier sind auch die klassischen Holzkennzeichen in Verwendung und zulässig. Das Kennzeichen muss dem des Zugfahrzeugs entsprechen.
Sofern wir ignorieren, dass sämtlich Vorschriften zu maximaler Größe des Anhängers (Höhe, breite, Länge) und der Ladungssicherung komplett ignoriert werden stimmt das. Außerdem ist die Heckbeleuchtung auch nicht sichtbar.
Die Laden die Anhänger höher als 4m??? Das will ich sehen! In der Breite und Länge haben landwirtschaftliche Fahrzeuge auch deutlich mehr Spielraum als private PKWs. Allerdings müssten sie bei zu viel Überhang eine rote Fahne aushängen.
Und wie schon gesagt, Ladungssicherung darf bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Personen erfolgen, die sich auf der Ladefläche befinden.
Bezüglich Beleuchtung konntest du recht haben. Da konnte ich in der StVO nur finden, dass sie vorhanden sein muss.
Höher als 4m ist gar kein Problem. In der Spitze schaffen wir das durchaus. Schau mal auf dem Bild der grüne Anhänger. Die Bordwand ist ungefähr 1,60m hoch. Das heißt in der Spitze kommen wir vielleicht so auf 3,5m. Das war noch nicht Der vollste Anhänger den ich gesehen habe. Es kommt halt primär darauf an, wie wir die Stellen, wo wir Material hab abfahren und noch viel wichtiger, wie gut sich das ganze Laden lässt.