Die Laden die Anhänger höher als 4m??? Das will ich sehen! In der Breite und Länge haben landwirtschaftliche Fahrzeuge auch deutlich mehr Spielraum als private PKWs. Allerdings müssten sie bei zu viel Überhang eine rote Fahne aushängen.
Und wie schon gesagt, Ladungssicherung darf bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Personen erfolgen, die sich auf der Ladefläche befinden.
Bezüglich Beleuchtung konntest du recht haben. Da konnte ich in der StVO nur finden, dass sie vorhanden sein muss.
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