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    23 days ago

    §9 Abs. 3 lesen. Die Forstdirektion fordert minimal einen Ausgleich von 1:1; je nach Bestockung bis zu 2:1. Ausgleich der über 1:1 hinausgeht kann auch in Form von Schutz und Gestaltungsmaßnahmen erbracht werden. Diese sind insbesondere Einbringung seltener Baumarten; Maßnahmen der FFH-Managementpläne oder Flächenstillegungen mit dinglicher Dicherung.

    Gesetzeszweck ist die Mehrung und der Schutz des Waldes. Für weitere Informationen siehe Kommentar Dipper.

    Das System Nationalpark wie in den USA kann hier nicht funktionieren, wir haben nicht diese Flächen. Die komplette deutsche Landschaft ist anthropogen überprägt, der Schwarzwald beispielsweise war komplett kahl geschlagen im 16/17ten Jahrhundert. Wir haben eine Landwirtschaft die den Naturhaushalt massiv verkippt, wir haben eine Siedlungsdichte die Nationalparke in Ausprägung der USA völlig unmöglich macht. Des Weiteren sind die Arten die wir hier schützen können durch Stilllegung die Arten, die durch eine normale Waldbewirtschaftung nicht an Individuen verlieren. Die Verlierer der Stilllegung sind Kulturfolger die eh bereits selten werden, also nahezu alle Offenland und Lichtwaldarten. Sinnhaft und auch schon viel weiter umgesetzt, aber nicht so sichtbar sind Biosphärengebiete und Natura2000-Gebiete. Die lassen nämlich Bewirtschaftung zu und schauen ob dadurch die geschützten Arten beeinträchtigt werden könnten, zusätzlich werden dort Maßnahmen zum Arterhalt vollzogen. Ist nur nicht so öffentlichkeitswirksam und bekommt deswegen kaum einer mit. Für Forschungszwecke haben wir auch schon seit Jahrhunderten Wald und sonstige Gebiete stillgelegt, siehe Bannwälder.