Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
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Nazi Parolen singen, Hass verbreiten hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
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Du auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.
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Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung
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Gute Entscheidung, ja.